Allgemeine Geschäftsbedingungen von TRICON Agentur für Kommunikation UG (nachfolgend als Agentur bezeichnet)
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern, Wiederverkäufer als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der TRICON Agentur für Kommunikation und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
1 Urheber- und Nutzungsrechte
1.1 Das Urheberrecht verbleibt bei dem, der das Werk geschaffen hat, nämlich der Agentur. Der Kunde hat das Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem Werk, ausdrücklich räumt hier die Agentur als Urheber und Inhaber des Urheberrechtes dem Kunden das einfache Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem Werk ein. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte werden zeitlich und räumlich unbegrenzt eingeräumt, soweit nicht einzelvertraglich eine zeitliche und räumliche Begrenzung vereinbart ist.
1.2 Auch wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe bei einzelnen Werken nicht erreicht wird, so wird für diese Werke (Entwürfe, fertige Werke) ausdrücklich der Schutz und die Geltung des Urhebergesetzes vereinbart, d.h. auch diese Werke dürfen vom Kunden nur wie oben be schrieben genutzt und verwertet werden, die Arbeiten bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
1.3 Ohne Zustimmung der Agentur dürfen die Werke einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Die Nachahmung der Werke ist unzulässig.
1.4 Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde das Recht, die Werke im vereinbarten Umfange zu verwerten. Eine weitergehende Verwertung, die die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungsumfang übersteigt, ist unzulässig. Wird der Nutzungszweck nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt als Zweck der, den der Kunde bei Auftragserteilung genannt hat. Abweichend von dieser allgemeinen Bestimmung kann einvernehmlich zwischen Agentur und Kunde mündlich und/oder schriftlich der Nutzungsumfang und der Nutzungszweck individuell abgeändert werden.
1.5 Liegt keine einvernehmliche Absprache hinsichtlich der Erweiterung des Nutzungsumfanges und Nutzungszweckes zwischen der Agentur und dem Kunden vor, so steht der Agentur bei Wiederholungsnutzungen und Mehrfachnutzungen ein weiteres, angemessenes Honorar zu.
1.6 Will der Kunde Nutzungsrechte an Dritte übertragen, so bedarf es hierfür der Einwilligung der Agentur. Hinsichtlich des Umfanges der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
1.7 Die Nutzungs- und Verwertungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars auf den Kunden über, insoweit erwirbt der Kunde bei Lieferung zunächst ein widerrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht.
2. Honorar und Zahlungsziel
2.1 Das vereinbarte Honorar (Nettobetrag zzgl. gesetzl. USt.) der Agentur wird mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, soweit der Rechnung kein anderes Zahlungsziel zu entnehmen ist. Dies gilt auch für Zwischenrechnungen.
2.2 Bei verspäteter Zahlung (Stichtag: 14 Tage nach Zahlungsdatum) ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen ab dem oben genannten Stichtag in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basis-zinssatz der Deutschen Bundesbank auf die fällige Rechnungssumme zu berechnen.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Wie unter 1.1 formuliert, verbleibt das geistige Eigentum an dem Werk stets bei der Agentur. Das Verwertungs- und Nutzungsrecht an dem Werk verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Honorars bei der Agentur. Die ausgelieferten Daten und Dateien, die das Werk materialisieren und die Verwertung und Nutzung möglich machen, bleiben infolgedessen ebenfalls bis zur voll ständigen Bezahlung des Honorars im Eigentum der Agentur.
3.2 Die Agentur hat einen Herausgabeanspruch auf die gelieferten Daten und Dateien des Werkes, falls die Zahlung des Honorars ohne Rechtsgrund verweigert oder nicht fristgemäß geleistet wird.
4. Eigentumsverhältnisse an Daten und Dateien
4.1 Die Daten und Dateien, die das geistige Werk in digitaler Weise materialisieren (im folgenden Originaldaten und ‑dateien genannt), verbleiben im Eigentum der Agentur.
4.2 Der Kunde erwirbt durch Honorarzahlung den Anspruch auf Herausgabe der Daten und Dateien, die für den Datenaustausch mit Druckvorstufe und/oder Druckerei zur Reproduktion des Werkes erforderlich sind und ihm die vertragliche Nutzung und Verwertung des Werkes möglich machen.
4.3 Der Kunde erwirbt durch die Honorarzahlung weder das Eigentum an den Originaldaten und ‑dateien noch Ansprüche auf deren Herausgabe.
5. Gewährleistung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm für die Belichtungs- und/ oder Druckfreigabe vorgelegten Korrekturabzüge sorgfältig auf etwaige offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese der Agentur umgehend anzuzeigen.
5.2 Dasselbe gilt für die Überprüfung von Internetseiten bzw. programmierten Internetanwendungen, die dem Kunden zur Freigabe im Internet vorgelegt werden. Der Kunde überprüft die gelieferte Programmierung innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Übergabe durch die Agentur auf deren vereinbarten Funktionsumfang. Die geleistete Programmierung gilt als abgenommen, soweit nach Ablauf dieser Frist die Nutzbarkeit der Anwendung nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist. Der Kunde hat Anspruch auf Mängelbeseitigung. Die Geltendmachung muss unter genauer Angabe des Mangels erfolgen.
5.3 Für Mängel, die erst nach Freigabe des Werkes für den Druck und/oder den Internetgebrauch durch den Kunden bemerkt werden, übernimmt die Agentur keine Gewährleistung.
5.4 Für Mängel in den von dem Kunden gelieferten Textdateien und sonstigen Dateien übernimmt die Agentur keine Gewährleistung.
6. Haftung
6.1 Die Agentur haftet in keinem Fall auf Wiederherstellung von Daten oder auf Ersatz entgangenen Gewinns infolge eines Datenverlustes. Auch für etwaigen Verlust oder Verstümmelung von Daten im Zusammenhang mit deren Übertragung steht die Agentur nicht ein. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die Agentur mit der Sicherung seiner Daten beauftragt hat, es sei denn, es ist schriftlich eine besondere Haftung oder Garantie vereinbart worden.
6.2 Die Agentur haftet bei Vertragsverletzungen und aus Delikt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzung von Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht und Verzugsschäden gem. § 286 BGB. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Agentur.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Verträgen ist das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht.
7.2 Für die Vertragsverhältnisse der Agentur ist deutsches Recht anwendbar.
7.3 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
7.4 Individuelle Abreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
7.5 Sollten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Verträge selber sowie die restlichen Geschäftsbedingungen rechtswirksam.